Schengen-Visum Bestimmungen
Die wichtigsten beantragten Dokumente für ein Schengen-Visum sind:
- Ein gültiges Reisedokument (Reisepass). Ihr Pass muss für drei Monate nach Ablauf des Visums, das Sie beantragen, gültig sein und mindestens zwei leere Seiten haben. Machen Sie Kopien der ersten Seite des Reisepasses sowie vorheriger Visa.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Schengen-Visumantragsformular..
- Sie müssen in der Lage sein, den Zweck Ihres Besuches nachzuweisen: eine Reservierung, ein Unterkunftsnachweis, eine Einladung, falls Sie Verwandte oder Freunde besuchen.
- Sie müssen beweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum genügend Lebensgrundlagen haben.
- Sie benötigen zwei Passfotos. Die Fotos müssen neu, im passenden Format und auf weißem Hintergrund sein.
- Sie benötigen eine Reiseversicherung für medizinische Notfälle und Krankenhausbetreuung. Die Mindestdeckung muss 30,000 Euro betragen und sie sollte für alle Schengen-Länder und während Ihres ganzen Aufenthaltes gelten.
- Bei minderjährigen Bewerbern:
- Eine Geburtsurkunde sollte eingereicht werden,
- beide Eltern müssen das Visumantragsformular unterschreiben,
- beglaubigte Kopien der Pässe beider Eltern sind beizufügen,
- beide Eltern müssen ihre schriftliche Zustimmung gebe, dass das minderjährige Kind allein reisen kann,
- Eine beglaubigte Abschrift der Gerichtsentscheidung ist vorzulegen, falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.
Je nach Art des Visums, das Sie beantragen, können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, wie zum Beispiel:
Transitvisum:
- Bestätigtes Flugticket ins Bestimmungsland und eine Kopie
- Kopie eines gültigen Visums für das Bestimmungsland, falls zutreffend
Touristen Visum:
- Kontoauszug der letzten 6 Monate
- Ein Abschiedsbrief von Ihrem Unternehmen(falls berufstätig)
- Detaillierte Reiseroute der Tage, die Sie in dem Schengen-Raum verbringen, Hotelreservierungen und eine formale Einladung eines Schengen-Land-Bürgers
- Nachweis der Flugreservierung
- Unterkunftsnachweis für Ihren gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum
- Nachweis des Zivilstands – Original Geburtsurkunde, Original Zertifikat über einen gemeinsamen Haushalt, Original Heiratsurkunde und/oder Original Sterbeurkunde (falls zutreffend).
Geschäftsvisum
- Ein Anschreiben, das den Zweck des Besuchs erklärt
- Exposé und Gesellschaftsvertrag in einer original beglaubigten Kopie / Handelslizenz / Inhaberdokumente
- Aktuelle Kontoauszüge
- Ein Brief vom Arbeitgeber mit dem Zweck der Reise sowie eine Reiseroute der Tage im Schengen-Raum.
- Das Einladungsschreiben der Partnerfirma im Schengen-Raum, faxen Sie dieses auch an die entsprechende diplomatische Vertretung. Dieser Brief sollte eine Einladung zur Teilnahme an Sitzungen oder anderen relevanten Veranstaltungen sein
- In Bezug auf die Kosten des Antragstellers ist festzulegen, dass eine der beiden Parteien während des Aufenthalts im Schengener-Raum die Reisekosten des Antragstellers abdeckt.
- Flugticketreservierungen
- Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum
Reisezweck
Reise für Trainingszwecke
- Eine Bescheinigung über die Immatrikulation an einer förderungsberechtigten Einrichtung
Andere kurzfristige Reisezwecke
- Einladungsschreiben
- Eintrittskarte für eine Veranstaltung
- Im Falle der Einschreibung in ein Programm, ein Dokument, das den Zweck dieser Reise beweist.
Studienreisen
- Es müssen zwei Antragsformulare ausgefüllt werden
- Akzeptanzschreiben für eine Schengen-Landesuniversität / Hochschule / Schule
- Nachweis finanzieller Mittel
Reisen zum Zweck der Beschäftigung
- Es müssen zwei Antragsformulare ausgefüllt werden
- Arbeitsvertrag
Reisen zum Zweck des Besuchs von Verwandten/Freunden:
- Nachweis der finanziellen Situation. Wenn die Verwandten/Freunde die Kosten des Antragstellers abdecken sollen, ist ein formelles Dokument, das von den zuständigen Behörden an eine im Schengen-Raum ansässige Person ausgestellt wurde, einzureichen.
- Die formale Einladung des Verwandten/Freundes aus einem Schengen-Land.
- Wenn der Antragsteller für die Kosten selbst aufkommen wird, den Namen des Verwandten/Freundes, die Adresse und eine Kopie dessen Reisepasses.
- Falls der Freund/Verwandte kein Bürger dieses Schengen-Landes ist, ist auch eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Reisen zum Zweck eines dauerhaften Aufenthalts in dem Schengen-Land aufgrund eines Ehepartners aus dem Schengen-Land (Familienzusammenführungsvisum)
- Es müssen zwei Antragsformulare ausgefüllt werden
- Original und eine beglaubigte Kopie des internationalen Ehezertifikats
- Kopie des Reisepasses des Ehegatten, wenn er/sie ein Schengen-Staatsbürger ist. Wenn der Ehegatte kein Schengen-Land-Bürger ist, sondern nur in einem Schengen-Land wohnt, ist auch eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung einzureichen.
- Andere Dokumente, die je nach Bestimmungsland unterschiedlich sind, können erforderlich sein.Die Liste dieser Dokumente kann von der Webseite der entsprechenden diplomatischen Vertretung heruntergeladen werden.